Mitten in der "Hauptsaison" der Eigentümerversammlungen hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung die langjährige Abrechnungspraxis gekippt. Das Urteil zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung hat enorme Auswirkungen für Sie als Verwalter.
Sämtliche Jahresabrechnungen, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, sind falsch und die Beschlüsse darüber anfechtbar! Für Sie besteht dringender Handlungsbedarf.
So sind Sie sicher:
- Mit dem Muster einer Jahresabrechnung erhalten Sie eine Vorlage für die ordnungsgemäße Abrechnung.
- Mit dem Muster zur Entwicklung einer Instandhaltungsrücklage stellen Sie diese richtig in der Jahresabrechnung dar.
- Mit Hilfe der fertig formulierten Musterbeschlüsse lassen Sie bspw. Ihre Eigentümer den Wirtschaftsplan mit Tilgungsbestimmung genehmigen.
- Mit der Vorlage für einen Wirtschaftplan für die Wirtschaftsperiode 2010 weisen Sie die Ausgaben und Einnahmen der WEG richig aus.
- Und das Beste: Gratis Online-Seminar zum BGH-Urteil mit Richter Dr. Elzer.
Überzeugen Sie sich selbst: